Unsere Kfz - Sachverständigen / Kfz - Gutachter stehen Ihnen in Siegburg und Umgebung nach einem Verkehrsunfall als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir sind nicht Standort gebunden und kommen gerne bei Bedarf vor Ort vorbei um den Schaden direkt zu begutachten. Als qualifizierte und kompetente Kfz-Sachverständige legen wir Wert auf neutrale und ungebundene Positionierung.
Unser Service
Wir kommen zu Ihnen in Siegburg und Umgebung
Bei einem unverschuldetem Unfall ist unsere Service für Sie kostenlos
Wir raten Ihnen zu einer fachspezifische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. (Wir können Ihnen auch gerne einen Rechtsanwalt nennen)
- Als Unfallopfer haben sie das Recht sich für den Kfz - Sachverständigen / Kfz - Gutachter Ihrer Wahl zu entscheiden! Er stellt zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie oder auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig empfiehlt bzw. beauftragt die gegnerischen Versicherung einfach einen Schadensgutachter diesen brauchen sie nicht zu Akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden möglichst niedrig zu beziffern.
- Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz - Sachverständigenbüros erhalten sie ein objektives Kfz - Unfallgutachten / Schadengutachten als solide Basis für die weitere Abwicklung.
- Ein Schadengutachten mit Dokumentation und Fotos dient zur Beweissicherung Ihrer Ansprüche an die gegnerische Versicherung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Schaden bewiesen und der Unfall rekonstruiert werden.
- In unseren Schadengutachten werden Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.
- Die Kosten für den Kfz - Sachverständigen / Kfz - Gutachter sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen. Da ein Kostenvoranschlag (unter 750 € Schaden) bzw. das Schadensgutachten (über 750 € Schaden) für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Geschädigte also nie zu befürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.
- Ein Schadengutachten ermittelt die Schadenshöhe. Ob sie Ihr Auto reparieren lassen wollen oder sich das Geld auszahlen lassen, entscheiden Sie selbst.
- Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass das Kfz - Gutachten des Kfz Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen z.B. Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Hierfür sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc hinzu gezogen werden.