Fahrzeugzulassung in Deutschland – EG-Typgenehmigung, COC-Bescheinigung & Vollabnahme


Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem EG-Ausland nach Deutschland importieren, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, abhängig vom Alter und der Genehmigung Ihres Fahrzeugs.


Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung


  • Jünger als 3 Jahre:
    Mit der
    COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) kann das Fahrzeug ohne weitere Untersuchung beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden.
  • Älter als 3 Jahre:
    Zusätzlich zur COC-Bescheinigung wird eine
    gültige Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung benötigt oder der Nachweis einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, bevor die Zulassung erfolgen kann.


Tipp: Die COC-Bescheinigung erhalten Sie beim Fahrzeughersteller oder Generalimporteur.


Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung


Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, benötigen meist eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO (umgangssprachlich auch „Vollabnahme“ genannt).


Unser Service:


  • Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
  • Amtshilfe bei der Beschaffung fehlender Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank
  • Unterstützung bei der Abklärung fehlender Abgasschlüsselnummern (für Fahrzeuge, die mindestens 6 Monate auf dem Markt erhältlich sind)


So stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug korrekt und schnell zugelassen werden kann.


Ihr Vorteil mit der GTÜ in Bonn


✅ Fachkundige Unterstützung bei Importfahrzeugen

✅ Prüfung der Unterlagen nach §21 StVZO

✅ Zugriff auf umfangreiche GTÜ-Datenbanken

✅ Unterstützung beim Straßenverkehrsamt für eine reibungslose Zulassung


📍 Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4

📞 Telefon: 01590 - 1275010


Jetzt Termin vereinbaren – wir helfen Ihnen bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs!