Kfz-Gutachter in Hürth – Unfallgutachten und Fahrzeugbewertung vor Ort
Unfall in Hürth, Hermülheim, Efferen, Kendenich, Gleuel oder Fischenich? Das Ingenieurbüro Rühlmann ist Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Hürth und den Rhein-Erft-Kreis. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder beim Abschleppdienst – in dringenden Fällen noch am selben Tag. Unsere Gutachten werden von allen Versicherungen anerkannt und halten Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall gerichtsfest fest.
Neben Unfallgutachten erstellen wir in Hürth Wertgutachten für Kauf und Verkauf, Oldtimerbewertungen, Leasingrückgabe-Checks und Beweissicherungen. Für die Hauptuntersuchung empfangen wir Sie am GTÜ-Prüfstützpunkt Bonn, Adenauerallee 4-6. Rufen Sie an: 01590 1275010 – rund um die Uhr, auch am Wochenende.
Unser Service
Wir kommen zu Ihnen nach Hürth, Hermülheim, Efferen, Kendenich und Gleuel
- Als Unfallopfer haben sie das Recht sich für den Kfz - Sachverständigen / Kfz - Gutachter Ihrer Wahl zu entscheiden! Er stellt zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie oder auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig empfiehlt bzw. beauftragt die gegnerischen Versicherung einfach einen Schadensgutachter diesen brauchen sie nicht zu Akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden möglichst niedrig zu beziffern.
- Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz - Sachverständigenbüros erhalten sie ein objektives Kfz - Unfallgutachten / Schadengutachten als solide Basis für die weitere Abwicklung.
- Ein Schadengutachten mit Dokumentation und Fotos dient zur Beweissicherung Ihrer Ansprüche an die gegnerische Versicherung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Schaden bewiesen und der Unfall rekonstruiert werden.
- In unseren Schadengutachten werden Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.
- Die Kosten für den Kfz - Sachverständigen / Kfz - Gutachter sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen. Da ein Kostenvoranschlag (unter 750 € Schaden) bzw. das Schadensgutachten (über 750 € Schaden) für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Geschädigte also nie zu befürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.
- Ein Schadengutachten ermittelt die Schadenshöhe. Ob sie Ihr Auto reparieren lassen wollen oder sich das Geld auszahlen lassen, entscheiden Sie selbst.
- Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass das Kfz - Gutachten des Kfz Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen z.B. Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Hierfür sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc hinzu gezogen werden.
