Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach §5 FZV – GTÜ Bonn


Wurde bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass an Ihrem Fahrzeug etwas nicht den Vorschriften der StVZO entspricht? Keine Sorge – wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und zuverlässig.

Als amtlich anerkannter Prüfstützpunkt der GTÜ prüfen wir Ihr Fahrzeug, bestätigen die Beseitigung von Mängeln und sorgen dafür, dass Sie wieder vorschriftsmäßig unterwegs sind.


Typische Gründe für eine Feststellung nach §5 FZV


  • Abgefahrene Reifen
  • Defekte oder unzureichende Beleuchtung
  • Starke Geräuschentwicklung / Auffälligkeiten bei Tuningmaßnahmen
  • Nicht eingetragene Fahrzeugänderungen
  • Die Polizei erstellt in solchen Fällen einen Mängelbericht, den Sie innerhalb der festgelegten Frist bei einer anerkannten Überwachungsorganisation prüfen lassen müssen.


Unser Service für Sie


  • Fahrzeugprüfung nach Mängelbericht – wir kontrollieren alle beanstandeten Punkte
  • Bescheinigung über die Vorschriftsmäßigkeit – für die Zulassungsstelle
  • Beratung bei Zweifeln – wenn unklar ist, ob die Einstufung korrekt ist
  • Schnelle Terminvergabe – damit Sie keine Fristen verpassen


Ihr Vorteil mit der GTÜ in Bonn


✅ Fachlich fundierte Prüfung durch erfahrene GTÜ-Prüfingenieure

✅ Amtlich anerkannt – Bescheinigung wird von der Zulassungsstelle akzeptiert

✅ Unterstützung bei Mängelberichten und Polizei-Kontrollen

✅ Direkt vor Ort im Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4


So vermeiden Sie Probleme


  1. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin nach Erhalt des Mängelberichts.
  2. Lassen Sie Ihr Fahrzeug prüfen und die Mängel beseitigen.
  3. Erhalten Sie die amtliche Bestätigung über die Vorschriftsmäßigkeit.
  4. Mit der Bescheinigung können Sie die Frist bei der Zulassungsstelle erfüllen und sicher weiterfahren.


📍 Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4


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