Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO

Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO


Bei Fahrzeuganbauten,- umbauten und -änderungen begutachten wir als GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-bescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhänger-zugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).

 

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen ? Wir als GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die "Eintragung" vor.



Falls Sie das passende Teilegutachten / Teilege- nehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem ! Die GTÜ-Zentrale in Suttgart und somit auch wir als Vertragspartner haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauart- genehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.


Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

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