Kaskoschaden

Kaskoschaden

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Kaskogutachten werden in der Regel von der Versicherung in Auftrag gegeben beim Gutachter Kfz Schaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Je nach Vertrag muß auch eine Selbstbeteiligung bezahlt werden.
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