Hautuntersuchung

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung"


Die GTÜ - Prüfingenieure setzen u. a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.


Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.


Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem GTÜ-HU-Erinnerungsservice


HU - Abnahmen findet Mittwochs und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 10:00 statt oder nach telefonischer Terminabsprache


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