Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO – Umbauten & Tuning offiziell eintragen lassen
Ob
Sonderräder, Fahrwerksänderungen oder Leistungssteigerungen – sobald Sie Ihr Fahrzeug umbauen oder verändern, müssen diese Änderungen in vielen Fällen amtlich abgenommen werden.
Als
GTÜ-Prüfingenieure in Bonn übernehmen wir für Sie die
Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO und stellen die erforderliche Änderungsabnahme-Bescheinigung aus. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und Ihr Fahrzeug bleibt im Straßenverkehr zugelassen.
Typische Umbauten, die eine Änderungsabnahme erfordern
✅ Räder und Reifen – z. B. Umrüstung auf Leichtmetallräder oder größere Dimensionen
✅ Anhängerzugvorrichtung (AHK) – Nachrüstung von Anhängerkupplungen
✅ Fahrwerksänderungen – Tieferlegung oder Sportfahrwerke
✅ Spoiler & Aerodynamikteile
✅ Leistungssteigerungen & Motormodifikationen
Unser Service für Sie
- Fachgerechte Prüfung aller Umbauten
- Ausstellung einer Änderungsabnahme-Bescheinigung
- Direkte „Eintragung“ in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle
- Zugriff auf die umfangreichen GTÜ-Datenbanken mit Teilegutachten, Bauartgenehmigungen und ABE-Dokumenten
- Falls Sie einmal kein passendes Gutachten oder Teilegutachten zur Hand haben: kein Problem!
Wir können häufig auf die GTÜ-Datenbank zugreifen oder im Einzelfall über den Hersteller die Unterlagen nachfordern (ggf. mit Zusatzkosten).
Sonderfälle – auch hier sind wir für Sie da
Neben klassischen Umbauten helfen wir Ihnen auch bei speziellen Anliegen, z. B.:
- Umtragung eines Rollers oder Kleinkraftrads zum Mofa – und zurück
- Spezielle Umbauten an Fahrzeugen mit Sonderausstattung
Ihr Vorteil mit der GTÜ in Bonn
✅ Fachkundige Prüfer mit Erfahrung im Bereich Umbauten & Tuning
✅ Schnelle & unkomplizierte Abwicklung
✅ Zugriff auf Gutachten & Datenbanken für reibungslose Abnahmen
✅ Persönliche Beratung – wir erklären Ihnen, was wirklich eingetragen werden muss
📍
Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4
👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine Änderungsabnahme!