Vollgutachten nach §21 StVZO & Einzelabnahmen nach §19(2) StVZO – bei Ihrer GTÜ in Bonn

Seit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im März 2019 dürfen auch die GTÜ-Prüfingenieure mit Unterschriftsberechtigung Vollgutachten nach §21 erstellen. Damit sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Einzelbetriebserlaubnisse und spezielle Zulassungen geht – unabhängig davon, ob es sich um Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge handelt.


Wann wird ein Vollgutachten nach §21 StVZO benötigt?

Ein solches Gutachten ist in vielen Situationen erforderlich, zum Beispiel:


Zulassung von Importfahrzeugen außerhalb der EU (z. B. Fahrzeuge aus den USA)

Zulassung älterer Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung (Oldtimer, Exoten, Sondermodelle)

Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren und keine Papiere mehr haben

Fahrzeugänderungen mit nicht genehmigten Anbauteilen – z. B. Tuningteile, die für Ihr Modell keine allgemeine Genehmigung besitzen (Einzelabnahme nach §19(2) i. V. m. §21 StVZO)


Ihre Vorteile bei der GTÜ in Bonn


  • Fachkundige Begutachtung nach §21 und §19(2) StVZO
  • Jahrelange Erfahrung im Umgang mit Sonder- und Importfahrzeugen
  • Prüfer mit Unterschriftsberechtigung des Technischen Dienstes
  • Schnelle, zuverlässige Abwicklung und persönliche Beratung



Für welche Fahrzeuge möglich?


Unsere Prüfer erstellen Vollgutachten und Einzelabnahmen für:


  • Pkw & Motorräder
  • Nutzfahrzeuge & Anhänger
  • Oldtimer & Exoten
  • Land- & forstwirtschaftliche Fahrzeuge (L, T, C, R, S)


📍 Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4

👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie benötigen und kümmern uns zuverlässig um Ihr Gutachten.