Vollgutachten nach §21 StVZO & Einzelabnahmen nach §19(2) StVZO – bei Ihrer GTÜ in Bonn
Seit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im März 2019 dürfen auch die GTÜ-Prüfingenieure mit Unterschriftsberechtigung Vollgutachten nach §21 erstellen. Damit sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Einzelbetriebserlaubnisse und spezielle Zulassungen geht – unabhängig davon, ob es sich um Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge handelt.
Wann wird ein Vollgutachten nach §21 StVZO benötigt?
Ein solches Gutachten ist in vielen Situationen erforderlich, zum Beispiel:
✅ Zulassung von Importfahrzeugen außerhalb der EU (z. B. Fahrzeuge aus den USA)
✅ Zulassung älterer Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung (Oldtimer, Exoten, Sondermodelle)
✅ Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren und keine Papiere mehr haben
✅ Fahrzeugänderungen mit nicht genehmigten Anbauteilen – z. B. Tuningteile, die für Ihr Modell keine allgemeine Genehmigung besitzen (Einzelabnahme nach §19(2) i. V. m. §21 StVZO)
Ihre Vorteile bei der GTÜ in Bonn
- Fachkundige Begutachtung nach §21 und §19(2) StVZO
- Jahrelange Erfahrung im Umgang mit Sonder- und Importfahrzeugen
- Prüfer mit Unterschriftsberechtigung des Technischen Dienstes
- Schnelle, zuverlässige Abwicklung und persönliche Beratung
Für welche Fahrzeuge möglich?
Unsere Prüfer erstellen Vollgutachten und Einzelabnahmen für:
- Pkw & Motorräder
- Nutzfahrzeuge & Anhänger
- Oldtimer & Exoten
- Land- & forstwirtschaftliche Fahrzeuge (L, T, C, R, S)
📍
Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4
👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie benötigen und kümmern uns zuverlässig um Ihr Gutachten.