Fahrzeugzulassung in Deutschland – EG-Typgenehmigung, COC-Bescheinigung & Vollabnahme
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem EG-Ausland nach Deutschland importieren, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, abhängig vom Alter und der Genehmigung Ihres Fahrzeugs.
Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung
- Jünger als 3 Jahre:
Mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) kann das Fahrzeug ohne weitere Untersuchung beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden. - Älter als 3 Jahre:
Zusätzlich zur COC-Bescheinigung wird eine gültige Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung benötigt oder der Nachweis einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, bevor die Zulassung erfolgen kann.
Tipp: Die COC-Bescheinigung erhalten Sie beim Fahrzeughersteller oder Generalimporteur.
Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, benötigen meist eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO (umgangssprachlich auch „Vollabnahme“ genannt).
Unser Service:
- Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
- Amtshilfe bei der Beschaffung fehlender Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank
- Unterstützung bei der Abklärung fehlender Abgasschlüsselnummern (für Fahrzeuge, die mindestens 6 Monate auf dem Markt erhältlich sind)
So stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug korrekt und schnell zugelassen werden kann.
Ihr Vorteil mit der GTÜ in Bonn
✅ Fachkundige Unterstützung bei Importfahrzeugen
✅ Prüfung der Unterlagen nach §21 StVZO
✅ Zugriff auf umfangreiche GTÜ-Datenbanken
✅ Unterstützung beim Straßenverkehrsamt für eine reibungslose Zulassung
📍
Prüfstützpunkt Bonn – Adenauerallee 4
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